JudikaturJustizRS0080641

RS0080641 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2021

An die vom Versicherten bzw Versicherungsnehmer bei Erfüllung seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht anzuwendende Sorgfalt sind ganz erhebliche Anforderungen zu stellen.

Entscheidungen
35