JudikaturJustizRS0080194

RS0080194 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Oktober 2018

Für die Beurteilung der Frage, ob eine Gefahrerhöhung eingetreten und ob sie erheblich ist, kommt es darauf an, ob die Veränderung nach den den Betrieb des Versicherungszweiges beherrschenden Anschauungen dem Versicherer vernünftigerweise hätte Anlaß bieten können, die Versicherung aufzuheben oder nur gegen erhöhte Prämie fortzusetzen. (Gefahrenerhöhung durch Aufstellung eines Petroleumofens in einem Hühnerstall/Baracke).

Entscheidungen
7