JudikaturJustizRS0080149

RS0080149 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 2015

Unter einer Anmeldung gemäß § 12 Abs 2 VersVG ist auch die Schadensmeldung zu verstehen; unter schriftlicher Entscheidung die abschließende Stellungnahme zur Entschädigungspflicht.

Entscheidungen
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