Spruch Beiden Revisionen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Urteile werden dahingehend abgeändert, so dass sie zu lauten haben wie folgt: "Das Klagebegehren, die beklagten Parteien seien schuldig, der klagenden Partei jeweils EUR 58.004,19 samt 4 % Zinsen seit 1. 1. 1998 binnen 14 Tagen zu bezahlen, wir…
Text Entscheidungsgründe: Zwischen der Erstbeklagten und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Österreichs bestand zu Gunsten des Klägers nach Maßgabe des Versicherungsvertrages vom 14. 4. 1986 eine Excedenten-Haftpflichtversicherung mit Versicherungsbeginn 1. 1. 1986 bis Ablauf 1. 1. 1996, die zum Zug ko…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts - zulässig, sie sind auch berechtigt. Da dem Verjährungseinwand der Beklagten - wie noch auszuführen sein wird - Berechtigung zukommt, ist auf die übrigen Rechtsfragen im Revisionsverfahren ni…