JudikaturJustizRS0079867

RS0079867 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2013

Das Kind ist an eine auch pflegschaftsbehördlich genehmigte Vereinbarung seiner Eltern über die Tragung seines Unterhalts ab dem Zeitpunkt der Gefährdung des Kindeswohls, das ist der Zeitpunkt, ab dem der Gesamtunterhalt gefährdet oder geschmälert würde, nicht mehr gebunden und kann nun von seinem nach dem Gesetz geldunterhaltspflichtigen Elternteil Unterhalt begehren.

Entscheidungen
6