Spruch Die Geschäftsführung ohne Auftrag setzt begrifflich die Absicht voraus, ein fremdes Geschäft (ohne Auftrag) zu führen. Sie fehlt, falls jemand auf Grund eines vermeintlichen Auftrages tätig geworden ist Der Anspruch nach § 1041 ABGB greift nur dann ein, wenn weder ein Geschäftsführungsverhältnis (§…
Text Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrages von schließlich 13.643 S samt Anhang, weil er im September 1970 in dem ihr gehörenden Haus W, S-Gasse 1, eine Potentialausgleichserdung angebracht habe, er habe von einer Mieterin des Hauses, Ingeborg K, den Auftrag erhalt…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Beizupflichten ist dem Berufungsgericht, daß das vorliegende Begehren beim festgestellten Sachverhalt nicht auf § 1037 ABGB gestutzt werden kann. Die Geschäftsfuhrung ohne Auftrag setzt nämlich begrifflich die Absicht voraus, ein fremdes Geschäft (ohne Auftrag) zu führen (ebenso…