JudikaturJustizRS0078472

RS0078472 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Die "Alleinstellungswerbung", mit welcher für ein Produkt tatsächlich in verschiedener Hinsicht eine von keinem Konkurrenten auch nur annähernd erreichte Spitzenstellung auf dem Markt in Anspruch genommen wird, ist primär nach § 2 UWG zu beurteilen. Sie ist wettbewerbsrechtlich nur dann zu beanstanden, wenn die - ernstlich und objektiv nachprüfbar behauptete - Spitzenstellung nicht den Tatsachen entspricht oder die Ankündigung sonst zur Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise geeignet ist.

Entscheidungen
64