JudikaturJustizRS0078229

RS0078229 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2020

Ist ein Sachverhalt dem Tatbestand des § 9 Abs 3 UWG zu unterstellen, scheidet eine Beurteilung des Sachverhaltes nach dem § 2 UWG aus. § 9 Abs 3 UWG steht zu jenem des § 2 UWG im Verhältnis der Spezialität. Eine bestimmte Farbenzusammenstellung genießt daher nur unter der Voraussetzung der Verkehrsgeltung Schutz (besondere farbliche Gestaltung der Fassade eines Betriebsgebäudes - Bosch - rot - gelb - braun).

Entscheidungen
8