Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das im Umfang des Ausspruchs des Zurechtbestehens der Klagsforderung mit S 291.054,70 und der Gegenforderung mit S 149.845,19, sohin der Abweisung des Klagebegehrens von S 149.845,19 als unangefochten unberührt bleibt, wird darübe…
Text Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes vom 27. 1. 1997 wurde über das Vermögen des Gemeinschuldners das Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, das Verfahren als geringfügig bezeichnet und vorerst keine die Eigenverwaltung beschränkende Regelung getroffen.…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des Klägers ist teilweise berechtigt. Im Verfahren ist unstrittig, dass die vom Gemeinschuldner benützte Wohnung nicht in die Konkursmasse fällt. Ebenso ist es im Revisionsverfahren nicht mehr zweifelhaft, dass der Gemeinschuldner für die titellose Benützung de…