Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, welches hinsichtlich seines Punktes II. 1. bis 3. mangels Anfechtung als in Rechtskraft erwachsen unberührt bleibt, wird in seinem Punkt II. 4. dahin abgeändert, dass Punkt 4. des Ersturteiles wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist s…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 14. 11. 1983 bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde zunächst von der beklagten Partei am 28. 2. 2001 zum 30. 6. 2001 gekündigt. Zu 5 Cga 45/01s des Landesgerichtes Wiener Neustadt als Arbeits- und Sozialgericht bekämpfte der Kläger diese Kü…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist auch berechtigt. Dem Berufungsgericht ist wohl dahin beizupflichten, dass bloße Tatsachen, mögen sich daran auch Rechtsfolgen knüpfen, nicht im Sinn des § 228 ZPO feststellungsfähig sind (RIS-Justiz RS0113327; RS0021983; RS0038943 uva). Richtig ist auch, dass die F…