Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 333,12 (darin enthalten EUR 55,52 an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 8. 1999 bis 31. 8. 2000 bei dem späteren Gemeinschuldner als Angestellter im Außendienst mit einem Bruttogehalt von S 20.300,-- zuzüglich 2 %iger Umsatzprovision und Kilometergeld beschäftigt. In seinem Dienstvertrag wurde eine Kündigungsfrist von vier Mona…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene Revision der Beklagten ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grunde zulässig, aber nicht berechtigt. Im Wesentlichen kann auf die zutreffende Begründung des Berufungsgerichtes verwiesen werden (§ 510 Abs 3 ZPO). § 3 Abs 3 in der Fassung vor der Novelle BGBl I 10…