Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, dem auf Seiten der beklagten Partei beigetretenen Nebenintervenienten die mit EUR 1.315,08 (darin EUR 219,18 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger stand ab 1. 7. 2001 bei einem Profifußballclub unter Vertrag über dessen Vermögen mit Beschluss des zuständigen Landesgerichtes vom 17. 12. 2001 der Konkurs eröffnet wurde. Am 29. 10. 2001 war der Kläger wegen Nichtzahlung zustehender Gehälter aus dem Vertragsverhält…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobenen Revision des Klägers kommt keine Berechtigung zu. Nach § 1 Abs 1 AngG gelten die Bestimmungen des Angstelltengesetzes für Dienstverhältnisse von Personen, die im Geschäftsbetrieb eines Kaufmannes vorwiegend zur Leistung kaufmännischer (Handlungsgehilfen) oder höherer, nicht kau…