Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird in ihrem nicht rechtskräftigen Teil dahin abgeändert, dass insgesamt das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Der Kläger ist schuldig, dem Beklagten die mit 4.425,60 EUR (darin 499,10 EUR USt und 1.431 EUR Barauslagen) b…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Fotograf. Er fertigte am 29. 1. 2016 auf dem „Akademikerball“ in der Wiener Hofburg folgendes Lichtbildwerk an, das im Vordergrund die beiden Politiker Heinz-Christian Strache und Norbert Hofer zeigt: /Dokumente/Justiz/JJT_20190425_OGH0002_0040OB00250_18W0000_000…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig ; sie ist auch berechtigt . Zur urheberrechtlichen Schranke des Werkschutzes 1.1. § 21 Abs 1 UrhG (überschrieben mit „Werkschutz“) lautet auszugsweise: (1) Wird ein Werk auf eine Art, die es der Öffentlichkeit zugänglich macht, b…