JudikaturJustizRS0077097

RS0077097 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2017

Zur Rechtsfähigkeit einer juristischen Person bzw einer sonstigen Personenverbindung oder Vermögensverbindung, die gleichfalls Träger von Rechten und Pflichten sein kann, gehören neben den Fragen der wirksamen Entstehung, des Umfanges (einschließlich Parteifähigkeit) und der Beendigung der Rechtspersönlichkeit auch alle Fragen der inneren und äußeren Organisation und damit auch Fragen der wirksamen Formwandlung, der Verschmelzung und der gesellschaftsrechtlich relevanten Vermögensübertragung.

Entscheidungen
7