Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Der Vater war mit Beschluß vom 12. April 1984, GZ 7 P 348/77-22, vom Erstgericht verhalten worden, für seine am 24. April 1967 geborene eheliche Tochter Jeanine R*** den auf 5.000 S monatlich erhöhten Unterhaltsbetrag zu leisten. Am 26. März 1985 wurde das Bezirksjugendamt nach § 22 JWG…
Rechtliche Beurteilung Der Rechtsmittelausschluß nach § 15 Abs. 3 UVG greift nicht ein, weil es nicht um die Bewilligung von Vorschüssen sondern um die Frage geht, ob die Enthebung von der Unterhaltsverpflichtung stattzufinden hat. Auch § 14 Abs. 2 AußStrG schließt die Anfechtung nicht aus, weil die zweite Instanz nicht ü…