RS0077004 – OGH Rechtssatz
RS0077004 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Nach diesen Vorschriften vertritt der Präsident des OLG den Bund im Bezug auf die durch Legalzession auf diesen übergangenen Unterhaltsforderungen des Kindes. Es kommt ihm daher in dem Verfahren über den - strittigen - Bestand dieser Forderungen Parteistellung zu.