RS0076939 – OGH Rechtssatz
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Bei Verweisung auf das Personalstatut eines Kindes mit Staatsbürgerschaft einer Teilrepublik des ehemaligen Jugoslawien ist infolge der Anerkennung der einzelnen (Teilstaaten) Staaten nunmehr entscheidend, ob und welche Kollisionsnormen jener (Teilstaat) Staat vorsieht, dessen Personalstatut das Kind hat.