Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: „Der Antrag des Bundes vom 15. 3. 2019, den Rechtsträger des gesetzlichen Vertreters (im Sinn des § 9 UVG), die Pflegeperson, die/den UnterhaltsschuldnerIn, – im Fall…
Text Begründung: [1] Der Vater ist aufgrund eines Vergleichs des Bezirksgerichts H***** vom 15. 9. 2010, GZ 2 C 19/10s 8, zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags an das Kind in Höhe von 280 EUR verpflichtet (ON 1, ON 59). [2] Dem Kind wurden vom Erstgericht mit Beschluss vom 13. 10. 2014 Un…
Rechtliche Beurteilung [9] Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. [10] Unter anderem für Vorschüsse, die entgegen einer Herabsetzungsentscheidung zu Unrecht gezahlt und nicht nach § 19 Abs 1 letzter Halbsatz UVG einbehalten worden sind, haften der gesetzliche Vertreter des Kindes und diejenige Person, in der…