Spruch Dem Revisionsrekurs der Antragsteller wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts, welcher hinsichtlich seines antragsstattgebenden Teils als in Rechtskraft erwachsen unberührt bleibt, im übrigen Umfang, nämlich hinsichtl…
Text Begründung: Die Antragsteller sind die (Mit-)Eigentümer einer Liegenschaft. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war im Grundbuch zu C-LNR 3a ein Vorkaufsrecht für O***** G***** und J***** G***** eingetragen. Unter Berufung auf die Sterbeurkunde vom 24. 4. 2019 (O***** G*****) einerseits und die Löschun…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragsteller ist zulässig und teilweise berechtigt. 1.1. Die Grundbuchseintragung, die die unbedingte Löschung (Extabulation) bücherlicher Rechte bewirkt, ist eine Einverleibung (§ 8 Z 1 GBG). Neben einer solchen Einverleibung der Löschung, die die Aufhebung eines Rechts zum…