Spruch Aus Anlaß des Rekurses wird der angefochtene Beschluß insoweit als nichtig aufgehoben, als der Kläger die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit seines Anerkenntnisses wegen seiner Geschäftsunfähigkeit begehrt. In diesem Umfang wird die Rechtssache an das Erstgericht mit dem Auftrag zurückverwiesen, ü…
Text Begründung: Der Kläger, ein österreichischer Staatsbürger, hat am 6.3.1980 die Vaterschaft zu dem von der deutschen Staatsangehörigen Irene Karoline M*** am 26.1.1980 in München geborenen beklagten Kind vor dem Stadtjugendamt München anerkannt. Am 11.4.1980 haben der Kläger und die Mutter des bekla…
Rechtliche Beurteilung Aus Anlaß des fälschlich als Revision bezeichneten Rekurses des beklagten Kindes war die berufungsgerichtliche Entscheidung insoweit, als der Kläger - erstmals in der Berufung - die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit seines Anerkenntnisses deshalb behauptete, weil er bei der Anerkennung geschäftsu…