JudikaturJustizRS0076469

RS0076469 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 2020

Bei der Beurteilung der Voraussetzungen des § 5 Abs 2 UrhG sind beide Werke in ihrer Gesamtheit zu vergleichen, wobei insbesondere auch der Frage eines möglichen Wettbewerbs zwischen ihnen Bedeutung zukommen kann.

Entscheidungen
8