Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: 1. Das Berufungsgericht verurteilte die Beklagte, es ab sofort zu unterlassen, das vom Kläger geschaffene Logo ohne vorherige Zustimmung des Klägers in einer der Öffentlichkeit zugänglichen Art, insbesondere zur Gestaltung von Busfahrzeugen regionaler Buslinien, selbst oder durch Dritte …
Rechtliche Beurteilung 3. Zur Abgrenzung der - ohne Zustimmung des Urhebers nicht rechtmäßig verwertbaren - Bearbeitung von der (zulässigen) Neuschöpfung sprach der Oberste Gerichtshof wiederholt aus, dass freie Benützung voraussetze, dass das fremde Werk nicht in identischer oder umgestalteter Form übernommen wird, auch …