JudikaturJustizRS0076468

RS0076468 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. August 2015

Im Plagiatstreit entscheidet allein die Übereinstimmung zwischen dem Original und dem Verletzungsgegenstand im schöpferischen, also in jenem Teil des Originals, das diesem das Gepräge der Einmaligkeit gibt.

Entscheidungen
15