JudikaturJustizRS0076401

RS0076401 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. August 2012

Alle historisch überlieferten Ereignisse genießen ebenso wie die Ereignisse des Tages, aber auch das tatsächlich gelebte Leben einer Persönlichkeit keinen Urheberrechtsschutz; jedermann kann dieses Leben - soweit er damit nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Dargestellten verletzt - beschreiben, dramatisieren oder verfilmen.

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