Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben und festgestellt: Das Oberlandesgericht Linz hat im Berufungsverfahren 7 Bs 368/82 infolge der Wirksamkeit des ausgeschlossenen Jugendschöffen Karl C bei der Verhandlung und Entscheidung die Bestimmung des § 68 Abs. 1 Z. 1 StPO verletzt. Im üb…
Text Gründe: I. Anna A, geboren am 4. März 1950, ist die uneheliche Mutter des am 23. Dezember 1967 geborenen Karl D. Mit dem rechtskräftigen Beschluß des Bezirksgerichts Perg vom 15. September 1980, GZ. P 13/69-73, wurde sie verpflichtet, für dieses Kind - das sich in Pflege und Erziehung der Großeltern…
Rechtliche Beurteilung Das Verfahren vor dem Berufungsgericht steht mit dem Gesetz nicht im Einklang. An der Verhandlung und Entscheidung hat sich nämlich ein ausgeschlossener Richter beteiligt (§ 68 Abs. 1 Z. 1, zweiter Fall, StPO.): Der dem Berufungssenat als Jugendschöffe angehörende Karl C (ON. 25 S. 113, ON. 27 S. 13…