JudikaturJustizRS0076140

RS0076140 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2011

Eine Vorschussgewährung nach § 4 Z 2 UVG setzt nicht zwingend ein versuchtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren voraus, wenn gemäß § 11 Abs 2 UVG nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann, dass nach den Umständen des Falles aus Gründen auf Seite des Unterhaltsschuldners eine Unterhaltsfestsetzung nicht gelingen kann.

Entscheidungen
6