JudikaturJustizRS0075656

RS0075656 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2022

Jeder Fußgänger muss vor dem Überqueren der Fahrbahn sorgfältig prüfen, ob er die Fahrbahn noch vor dem Herankommen von Kraftfahrzeugen mit Sicherheit überschreiten kann. Bei Erreichen der Straßenmitte muss er sich ebenfalls vergewissern, ob sich nicht von seiner rechten Seite her ein Fahrzeug nähert, und er muss stehenbleiben, wenn ein Fahrzeug schon so nahe ist, dass er die Fahrbahn nicht mehr vor diesem gefahrlos überschreiten kann.

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