Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Soweit das angefochtene Urteil das Feststellungsbegehren betrifft, wird es dahin abgeändert, daß die Entscheidung als Teilurteil zu lauten hat: „Es wird den beklagten Parteien gegenüber festgestellt, daß sie dem Kläger zur ungeteilten Hand zu einem Drittel für die kü…
Text Entscheidungsgründe: Am 8. November 1981 ereignete sich bei Dunkelheit auf der Kottingbrunner Straße im Ortsgebiet von Bad Vöslau ein Verkehrsunfall. Der Zweitbeklagte hatte einen vom Erstbeklagten gehaltenen, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKW-Zug am rechten Rand der 8,1 m breiten F…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Auf Grund der Feststellungen ist davon auszugehen, daß das Beschlagen des Visiers des Sturzhelms für den Unfall ursächlich war. Daß sich der Unfall ebenso ereignet hätte, wenn der LKW-Zug durch die eingeschaltete Fahrzeugbeleuchtung besser erkennbar gewesen wär…