Spruch I. Der Schriftsatz der erstbeklagten und (wider)klagenden Partei vom 26. 7. 2006 (ON 44) wird zurückgewiesen. II. 1. Die Revision der (wider)klagenden Partei wird zurückgewiesen. Die (wider)klagende Partei ist schuldig, den (wider)beklagten Parteien die mit EUR 1.584,79 (darin EUR 264,13 USt) bestim…
Rechtliche Beurteilung Die erstbeklagte und (wider)klagende Partei (in der Folge nur Widerkläger) „ergänzte/berichtigte" mit Schriftsatz vom 26. 7. 2006 das im Rechtsmittelschriftsatz (Revision und Rekurs) enthaltene Kostenverzeichnis mit der Begründung, es seien „im Wege des Gebühreneinzuges" höhere als die von ihm verze…