Spruch Das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Schöffengericht vom 26. April 1977, GZ 29 Vr 220/77-36, verletzt in seinem Ausspruch nach § 38 Abs 1 (Z 1) StGB durch die unterbliebene Anrechnung der (weiteren) Vorhaft (Untersuchungshaft) vom 17. Dezember 1975 bis 1. April 1976 aus dem Verfahren des Am…
Text Gründe: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 26. April 1977, GZ 29 Vr 220/77-36, wurde der am 28. Dezember 1929 geborene deutsche Staatsangehörige Karl-Heinz A (auch B) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt und nach § 147 Abs …
Rechtliche Beurteilung Bei Berechnung der Strafhaft in der Sache 57 Ls 101/72 des oben genannten Gerichts (zu deren Vollziehung die Untersuchungshaft im Verfahren 57 Ls 41/76 unterbrochen worden war) 'wurden ihm von dieser Untersuchungshaft einmal 14 Tage für die Auslieferung in der Zeit vom 3. bis 16. Dezember 1975 sowie…