Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass es – unter Einschluss des unbekämpft gebliebenen Zuspruchs von 5.348,18 EUR sA – insgesamt lautet wie folgt: „Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei 7.130,91 EUR s…
Text Entscheidungsgründe: [1] Am 16. 12. 2021 ereignete sich gegen 10:30 Uhr an der Kreuzung Hernalser Gürtel/Hernalser Hauptstraße ein Verkehrsunfall, bei dem das von der Klägerin gehaltene, in ihrem Eigentum stehende, im Einsatz gewesene Rettungsfahrzeug sowie das vom Erstbeklagten gelenkte und bei d…
Rechtliche Beurteilung [13] Die Klägerin argumentiert, Einsatzfahrzeuge hätten gemäß § 19 Abs 2 StVO immer Vorrang, sodass schon deshalb die für Wartepflichtige geltende Regel des § 19 Abs 7 StVO nicht analog angewendet werden könne. Der Lenker des Rettungsfahrzeugs hätte auch bei Erkennen des Beklagtenfahrzeugs in eine…