Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Gemäß § 390a Abs 1 StPO fallen den Angeklagten auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das neben dem unbekämpft gebliebenen Schuldspruch einer weiteren Angeklagten in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält - wurden Franz H***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen, vgl 13 Os 10/03) nach § 28 Abs 2 zweiter und vierter Fall, Abs 3 erster un…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil von den genannten Angeklagten aus § 281 Abs 1 Z 4, 5 StPO, von Franz H***** und Mario H***** darüber hinaus aus Z 2, 3, 5a und 11, bei Herbert S***** überdies aus Z 9 [lit] a leg cit erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden versagen zur Gänze. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Franz H*…