Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 9.135,-- (darin S 1.522,50 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Beklagten ursprünglich den Betrag von DM 36.629,46 sA oder dessen Gegenwert in österreichischen Schilling. Sie habe der C***** GmbH (im folgenden kurz: GmbH) 1990 vier Küchen zum Preis von DM 36.629,46 verkauft und geliefert. Gemäß Punkt 11 Abs 1 ihre…
Rechtliche Beurteilung Gegen diese Berufungsentscheidung richtet sich die außerordentliche Revision des Beklagten wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung mit dem Antrag, die Urteile der Vorinstanzen im klagsabweisenden Sinn, in eventu auf Zuspruch von einem Viertel des Liquidationserlöses von S 40.500,--, somit S 10.12…