Spruch Die Urteile des Bezirksgerichtes Ybbs vom 18.Oktober 1989, GZ U 68/89-18, und des Landesgerichtes St.Pölten als Berufungsgericht vom 28.Mai 1990, GZ 20 Bl 31/90-5, verletzen das Gesetz in der Bestimmung des § 88 Abs. 1 StGB iVm § 14 Abs. 1 StVO. Beide Urteile werden aufgehoben und es wird gemäß den …
Text Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Ybbs vom 18.Oktober 1989, GZ U 68/89-18, wurde der am 18.November 1967 geborene Kraftfahrer Franz H***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm liegt - wie aus d…
Rechtliche Beurteilung Von einem Umkehren im Sinn des § 14 Abs. 1 StVO mit dem Ziel einer Weiterfahrt in entgegengesetzte Richtung kann nur gesprochen werden, wenn das Wenden mit dem Fahrzeug auf der (hier 7,6 m breiten) Fahrbahn selbst, also ohne Wechsel der Fahrbahn, vor sich geht (vgl Benes, Messiner, StVO8, ENr 3 zu §…