JudikaturJustizRS0074791

RS0074791 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 2009

Bei schlechten Sichtverhältnissen ist der im Nachrang befindliche Kraftfahrer verpflichtet, an einer Kreuzung seine Geschwindigkeit bis zu einem "Vortasten" herabzumindern, um den Vorrang eines von rechts kommenden Fahrzeuges wahren zu können (siehe ZVR 1975/177).

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39