JudikaturJustizRS0074597

RS0074597 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2013

Für die Lösung der Frage, ob eine Fläche als Feldweg im Sinne des § 19 Abs 6 StVO anzusehen ist, dürfen nur solche Kriterien herangezogen werden, die für die Benützer der betreffenden Fläche und die Benützer der Straße, in die sie einmündet, während ihrer Fahrt deutlich erkennbar sind (Befestigung, Asphaltierung, Verkehrstafeln insbesondere Ortstafeln).

Entscheidungen
15