Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das erstgerichtliche Urteil wiederhergestellt wird. Die beklagten Parteien haben der Klägerin die mit S 3.458,18 bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin enthalten S 314,38 Umsatzsteuer) sowie die mit S 5.612…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt aus dem Verkehrsunfall vom 25.Oktober 1985 Schadenersatz in der Höhe von S 40.527,40 s.A. mit der Behauptung, der Erstbeklagte habe in Grünbach von einem Zufahrtsweg kommend seinen bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW in die Neubaustras…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist gerechtfertigt. Nach den unbekämpften erstgerichtlichen Feststellungen fuhr die Klägerin am 25.Oktober 1985 mit ihrem PKW auf der 5,9 m breiten, asphaltierten und nahezu eben verlaufenden Neubaustraße "Am Neuschacht" im Ortsgebiet von Grünbach, wobei sie eine Fahrgeschwindigkeit von…