JudikaturJustizRS0074513

RS0074513 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 2007

Hat ein Wartepflichtiger einen Vorrangberechtigten in der im § 19 Abs 7 StVO dargestellten Weise behindert, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Zusammenstoß der beiden beteiligten Fahrzeuge noch innerhalb oder schon außerhalb des Kreuzungsbereiches erfolgte.

Entscheidungen
18