Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt wie folgt zu lauten hat: Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der erst- und der zweitklagenden Partei je einen Betrag von S 53.427,75 samt 4 % Zinsen seit 29. J…
Text Entscheidungsgründe: Am 6. Juli 1985 ereignete sich gegen 12,35 Uhr auf der Machland-Landesstraße bei Km 6,0 (Freilandgebiet) im Bereich der Einmündung der nach § 19 Abs 4 StVO benachrangten Oberwagramer Gemeindestraße ein Verkehrsunfall, an dem Christian E***, der Sohn der Kläger, als Halter und L…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen der in der Revisionsbeantwortung der Beklagten vertretenen Rechtsansicht im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässig, weil das Berufungsgericht, wie sich aus den folgenden Rechtsausführungen ergibt, in mehrfacher Hinsicht von der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichts…