Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.783,68 (darin enthalten S 797,28 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 29.9.1992 ereignete sich auf der (T-förmigen) Kreuzung Mariahilferstraße/Turnergasse ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem Pkw Audi 100 und die Erstbeklagte mit ihrem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Pkw Mercedes 250 beteiligt waren. Der Kläger beab…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Entgegen der in der Revisionsbeantwortung vertretenen Rechtsmeinung hat das Berufungsgericht über einen S 50.000,- übersteigenden Streitgegenstand entschieden, weil der Entscheidungsgegenstand infolge Berufung aller Parteien das gesamte Klagebegehe…