Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit 2.865,64 EUR (darin 477,61 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Erstgericht fasste einen Unterbrechungsbeschluss mit folgendem Wortlaut: „Das Verfahren 4 Cg 59/13v des Landesgerichts Feldkirch wird unterbrochen bis eine rechtskräftige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu V66/2014, nämlich zum Antrag des Oberlandesgerichtes Innsbruck zu 4 …
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs der Kläger ist worauf schon das Berufungsgericht hingewiesen hat gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO absolut unzulässig. Entgegen der Auffassung der Revisionsrekurswerber liegt eine „echte“ Maßgabebestätigung vor (RIS Justiz RS0074300; vgl auch RS0044215), hat doch das …