Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung wie folgt zu lauten hat: 1) Die Klagsforderung besteht mit S 20.135,96 zu Recht und mit S 10.067,98 nicht zu Recht. 2) Die eingewendete Gegenforderung der Zweitbeklagten besteht mit S 3.382…
Text Entscheidungsgründe: Am 4.10.1982 ereignete sich gegen 16,10 Uhr im 15.Wiener Gemeindebezirk auf der ampelgeregelten Kreuzung Winckelmannstraße - Mariahilferstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 542.102 und die Zweitbeklagte als Halterin und…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig. Bei der Frage, ob unter den im vorliegenden Fall gegebenen Umständen dem Kläger gegenüber der Zweitbeklagten im Sinne der Vorschriften des § 38 StVO der Vorrang zukam, handelt es sich um eine Rechtsfrage der im § 502 Abs 4 Z 1 ZPO bezeichneten Art. Die Revision…