Spruch A. Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Teil- und Teilzwischenurteil wird dahingehend abgeändert, dass es folgendermaßen zu lauten hat: „1. Das Klagebegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, der erstklagenden Partei 365.083,78 EUR sA zu bezahlen, b…
Text Entscheidungsgründe: Am 28. 10. 2011 ereignete sich im Kreuzungsbereich des Höglwörthwegs und der Konstanze-Weber-Gasse in der Stadt Salzburg ein Verkehrsunfall, an dem die Erstbeklagte als Lenkerin eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw und die vormalige Erstklägerin als Ra…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig , weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Verschuldensteilung in vergleichbaren Fällen abgewichen ist; sie ist auch teilweise berechtigt . Die Revisionswerberin macht zur rechtlichen Beurteilung geltend, die Erstbeklagte habe den Vorra…