Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Klägerin die mit S 4.783,68 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten Umsatzsteuer von S 797,28, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 3. 9. 1990 ereignete sich um ca. 9,20 Uhr im Ortsgebiet von F***** auf der R*****straße ***** im Bereich der Kreuzung mit dem A*****weg ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin mit ihrem Fahrrad und der von Hans Peter K***** gelenkte, von der Erstbeklagten gehaltene LKW-Zug mi…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Beklagten machen in ihrem Rechtsmittel geltend, die Vorrangsregelung des § 19 StvO beziehe sich auf die gesamte Fahrbahn, wozu auch der Radfahrstreifen gehöre; sie gelte für alle Fahrzeuge im Sinne des § 2 Abs.1 Z 19 StVO, sohin auch für Fahrräde…