Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die insoweit, als das Klagebegehren dem Grunde nach mit ein Drittel als zu Recht bestehend erkannt und festgestellt wurde, daß die Beklagten für alle Folgen aus dem Unfall vom 16.August 1985 in Wien zu ein Drittel zu haften haben sowie d…
Text Begründung: Am 16. August 1975 ereignete sich in Wien auf der Kreuzung Gablenzgasse-Fröbelgasse-Markgraf Rüdigerstraße ein Verkehrsunfall, an welchem die Klägerin als Fußgängerin und der Beklagte als Lenker und Halter des PKW Peugeot 504, W 471.386, beteiligt waren. Der Beklagte wurde wegen dieses …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Der Beklagte rügt zutreffend, daß entsprechende Feststellungen darüber fehlen, wie weit der PKW des Beklagten entfernt war, als die Klägerin begann, die Gablenzgasse zu überqueren. Der Beklagte hat ua ausdrücklich vorgebracht (AS 11), daß die Klägerin ein Mitverschulden …