Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Revision der erstklagenden Partei teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das im Umfang des Abspruches über das Feststellungsbegehren der zweitklagenden Partei bestätigt wird, wird im Umfang des Abspruches über d…
Text Entscheidungsgründe: Am 1. August 1977 ereignete sich gegen 23,35 Uhr im Ortsgebiet von Klagenfurt im Bereich der Kreuzung Koschatstraße - Egger Lienzweg ein Verkehrsunfall, an dem der Zweitkläger als Fußgänger und Robert B*** als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen K 207.313 beteiligt wa…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind im Hinblick auf die Höhe des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht in Ansehung jedes Klägers entschieden hat, ohne die im § 503 Abs. 2 ZPO normierte Beschränkung der Revisionsgründe zulässig. Sachlich ist die Revision der Beklagten unberechtigt, während der Revision…