Spruch Der Revision der klagenden Partei wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Erstgerichts wird wiederhergestellt. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit 4.189,01 EUR (darin enthalten 482,17 EUR USt und 1.296 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens bin…
Text Entscheidungsgründe: Am 12. 11. 2010 gegen 9:45 Uhr ereignete sich in Wien, auf der Kreuzung des Rennwegs mit der benachrangten Stanislausgasse bei Regen und nasser Fahrbahn ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin aus der Stanislausgasse kommend als Radfahrerin und der Zweitbeklagte auf dem Rennweg …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig , weil das Berufungsgericht Judikatur des Obersten Gerichtshofs nicht beachtet hat; sie ist auch berechtigt . 1. Die Klägerin bringt vor, dass der Zweitbeklagte selbst bei einem zulässigen „Vorschlängeln“ iSd § 12 Abs 5 StVO die Kreuzung mit der Stanislausgasse nicht ohne w…