Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit S 3.607,10 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Barauslagen von S 480,-- und Umsatzsteuer von S 284,30) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 22. Juni 1984 ereignete sich gegen 11,45 Uhr in F auf der Innstraße im Bereich der Zufahrt zur SHELL-Tankstelle ein Verkehrsunfall, an dem Hubert A als Lenker des Personenkraftwagens der Klägerin mit dem Kennzeichen T 246.319 und der Erstbeklagte als Lenker des Personenkraftw…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig. Zu der im vorliegenden Fall zu lösenden Frage, ob ein Gehsteig, der im Zuge des Zufahrens zu einer Verkehrsfläche im Sinne des § 19 Abs 6 StVO bzw. des Verlassens einer solchen Verkehrsfläche zulässigerweise befahren wird, selbst als Verkehrsfläche im Sinne dieser Gesetzes…