Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt wie folgt zu lauten hat: Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei den Betrag von S 8.480,- samt 4 % Zinsen seit 14. August 1987 binnen 14 Tagen bei Exekution …
Text Entscheidungsgründe: Am 14. Oktober 1986 ereignete sich gegen 16,20 Uhr auf dem Betriebsgelände der Theresia H*** OHG in Vöcklamarkt ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O-457.755 und der Beklagte als Lenker eines Gabelstaplers der Theresia H*** OH…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen der in der Revisionsbeantwortung des Beklagten vertretenen Ansicht gemäß § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässig, weil, wie sich aus den folgenden Rechtsausführungen ergibt, die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit und Rechtssicherhe…