JudikaturJustizRS0073321

RS0073321 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2010

Die Bestimmungen der §§ 7 Abs 1, 12 Abs 2, 13 Abs 1 StVO dienen insbesondere auch dem Schutz des Folgeverkehrs (Mitverschulden an Unfall mit nachfolgendem Personenkraftwagen bei Blockierung einer zwei Fahrstreifen umfassenden Fahrbahnhälfte durch eine Fahrweise zwei Meter vom rechten Fahrbahnrand).

Entscheidungen
16