Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 5.205,72 bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin Umsatzste…
Text Entscheidungsgründe: Am 15. Juni 1986 ereignete sich gegen 0,40 Uhr in Graz auf der Neutorgasse südlich des Andreas-Hofer-Platzes ein Verkehrsunfall, an dem Johannes C*** als Lenker des PKW des Klägers mit dem Kennzeichen G 506 und der Erstbeklagte als Lenker des Omnibusses mit dem Kennzeichen St 1…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässig, weil wie sich aus den folgenden Rechtsausführungen ergibt, das Berufungsgericht bei seiner rechtlichen Beurteilung von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgegangen ist; sie ist auch sachlich berechtigt. Der vom Berufungsgericht als Begr…