JudikaturJustizRS0073205

RS0073205 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 2011

Ein den ersten Fahrstreifen benützender Kraftfahrzeuglenker darf trotz Rechtsblinkens eines auf dem zweiten Fahrstreifen angehaltenen Fahrzeuges darauf vertrauen, dass das damit angezeigte Fahrmanöver (Fahrstreifenwechsel oder Fahrtrichtungsänderung) erst nach Überzeugung, dass dies ohne Gefährdung der Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist, vorgenommen wird.

Entscheidungen
4