JudikaturJustizRS0073124

RS0073124 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2021

In einem Werksgelände, Fabriksareal oder auf stark frequentierten Betriebsflächen braucht der Fahrer nicht mit der Anwesenheit von betriebsfremden Personen zu rechnen; er darf annehmen, daß Personen, die sich des öfteren im Betrieb aufhalten oder durchkommen, mit den dortigen Vorgängen vertraut sind (ZVR 1958/156).

Entscheidungen
7