Spruch Der Revision der klagenden Partei wird teilweise, der Revision der beklagten Parteien nicht Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung zu lauten hat: Es wird festgestellt, daß die beklagten Parteien der klagenden Partei für Regreßansprüche infolge der von i…
Text Entscheidungsgründe: Am 21.6.1987 ereignete sich auf dem Betriebsgrundstück Vorgarten der Klägerin ein Verkehrsunfall, an dem Erich S***** mit einem Autobus der Klägerin und die Drittbeklagte als Lenkerin eines vom Zweitbeklagten gehaltenen, bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherten Mopeds bet…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind zulässig, weil unmittelbar einschlägige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt. Die Revision der Klägerin ist teilweise berechtigt, die der Beklagten nicht berechtigt. Die Klägerin macht im wesentlichen geltend, auf Straßen mit beschränktem Verkehr bestehe eine Verkehr…