JudikaturJustizRS0072679

RS0072679 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 2006

Da der Besitz eines Inhaberschecks den Inhaber bereits legitimiert, braucht der Erwerber des Schecks grundsätzlich die Berechtigung des Veräußerers nicht zu prüfen. Dies gilt auch bei einem Verrechnungsscheck. Der sich auf Art 39 SchG stützende Verrechnungsvermerk hat nämlich nur Wirkungen für den Bezogenen.

Entscheidungen
7